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Therapiekosten
Die Therapie ist keine verordnungsfähige Leistung im Sinne der Heilmittel-Richtlinien. Die Therapie wird daher nicht durch die Krankenkasse finanziert. In bestimmten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Sozialgesetzbuch VIII, § 35a). In der Regel müssen die Kosten von der Familie getragen werden.
Das Erstgespräch ist kostenfrei.
Die Kosten für die Diagnose (Erstgespräch, 3 Diagnostikstunden, Erstellung Therapieplan, Diagnosegespräch) belaufen sich auf einmalig 200 Euro.
Die wöchentliche Therapiestunde (50 Min.) kostet 60 Euro.
Therapiebegleitende Gespräche sind für Sie kostenfrei
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